Legasthenie Bayern
Legasthenie - Erlass Bayern
Welche Formen von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten gibt es?
Im Legasthenie Erlass Bayern (1999) werden drei verschiedene Formen von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten unterschieden:
- Lese-Rechtschreibstörung / Legasthenie als einer schweren, anhaltenden Entwicklungsstörung, die "entwicklungsbiologisch und zentralnervös begründet" ist. Davon sind 3-5 Prozent aller Schüler betroffen. Diese Schüler verfügen über eine normale bis überdurchschnittliche Intelligenz.
- Lese- Rechtschreibschwäche / LRS als einer vorübergehenden Form, mit leichteren und schwereren Ausprägungsvarianten. Von ihr sind 7-10 % Prozent aller Kinder und Jugendlichen betroffen. Es gibt unterschiedliche Ursachen für LRS, z. B. Erkrankung, besondere psychische Belastung oder Schulwechsel.
- Lese-Rechtschreibprobleme bei sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese Kinder und Jugendlichen sind etwas weniger begabt, allerdings nicht so schwach begabt, dass für sie eine Schule zur individuellen Lernförderung angebracht wäre. Zugleich zeigen sie in allen schulischen Lernbereichen Defizite, die über die gesamte Schulzeit hinweg andauern.
Welche Förderung ist in der Schule vorgesehen?
- Die Kinder kommen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen in die 1. Klasse. Deswegen soll die Lehrkraft zu Beginn der 1. Klasse die Ausgangslage aller Kinder feststellen, um sie bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen. Dabei sind die Lernfortschritte von Anfang an sorgfältig zu beobachten.
- Bei auftretenden Schwierigkeiten sollen Förderung - innerhalb des Unterrichts und in speziellen Förderstunden - durchgeführt werden.
- Besondere Förderung für Schüler mit Legasthenie und LRS ist in Bayern bis zur 10. Klasse möglich.
Wie sieht die Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung / Zeugnisse aus?
Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung wird in Bayern zwischen Schülern mit dauerhafter Legasthenie und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche/LRS unterschieden.
Diktate:
- Schüler mit diagnostizierter Legasthenie:Die Teilnahme ist freiwillig. Es gibt keine Noten, sondern eine verbale Beurteilung, wobei die Lernfortschritte betont werden und Anregungen für weitere Übungen gegeben werden sollen.
- Schüler mit diagnostizierter LRS:Es liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft den Schülern z. B. ein kürzeres Diktat oder ein Lückendiktat anzubieten. Die Note kann durch eine verbale Beurteilung ersetzt werden.
Regelungen für schriftliche Leistungsfeststellungen, die alle Fächer betreffen:
- Schüler mit diagnostizierter Legasthenie:Sie müssen einen Zeitzuschlag bei schriftlichen Arbeiten erhalten.
- Schüler mit diagnostizierter LRS:Sie können einen Zeitzuschlag erhalten.
- Die Dauer des Zeitzuschlages richtet sich nach der Art und dem Schweregrad der Legasthenie/LRS. Der Zeitzuschlag wird vom Schulleiter festgelegt.
- Schriftlich gestellte Aufgaben können den betroffenen Schülern vorgelesen werden. Eventuell können schriftliche Prüfungen auch durch mündliche ersetzt werden.
Welche Einrichtungen sind mit der Diagnostik betraut?
Die Diagnose Lese-Rechtschreibstörung / Legasthenie wird in Bayern durch eine kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtung, ein SPZ oder durch andere entsprechend aus- und weitergebildete Fachkräfte in Zusammenarbeit mit dem regional zuständigen Schulpsychologen gestellt. Bei einem Wechsel in eine andere Schulart (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) muss sich ein Kind, bei dem bereits eine Legasthenie diagnostiziert wurde, erneut an einen Facharzt... wenden.
Eine Lese- Rechtschreibschwäche / LRS wird in Bayern durch den zuständigen Schulpsychologen anerkannt. Diese Diagnose ist von ihm spätestens nach zwei Jahren erneut zu überprüfen.
Den Legasthenie-Erlass Bayern, der auch die diagnostischen Zuständigkeiten regelt, und nachfolgende Ergänzungen finden Sie auf den Seiten der Schulberatung Bayern. .
